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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tanzkurse

Dieser Online-Vertrag muss elektronisch akzeptiert werden. Bitte lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig, bevor Sie akzeptieren.

Zwischen Miguel Gomes Bezerra, Beim Andreasbrunnen 6, 20249 Hamburg

  • im Folgenden “Tanzlehrer” genannt – und
  • im Folgenden “Schüler” genannt –

Der Tanzlehrer gewährt dem Schüler gegen die entsprechende Zahlung die Teilnahme an den folgenden Kursen und Inhalten:

Preis pro Monat

Vertragslaufzeit Monatlich Vierteljahr (3 Monate) Halbjahr (6 Monate)
1 Kurs/Woche 60 € 50 € 40 €
2 Kurse/Woche 110 € 90 € 70 €
3 Kurse/Woche 160 € 130 € 100 €

Das Recht zur Teilnahme an den Kursen ist nicht übertragbar.

§ 1 Leistungen des Tanzlehrers

  1. Bei einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten (Halbjahr) erhält der Schüler Rabatte für vom Tanzlehrer organisierte Veranstaltungen (Workshops und Partys in Hamburg und Umgebung). Diese Veranstaltungen werden in Flyern und anderen Werbematerialien angekündigt. Die Rabatte gelten nicht für Veranstaltungen, an denen der Tanzlehrer teilnimmt, aber nicht der Hauptorganisator ist.
  2. Zwischen Weihnachten und Neujahr finden keine Tanzstunden statt. Die Sommer-/Winterpause kann von Jahr zu Jahr variieren. Die Termine werden vom Tanzlehrer rechtzeitig bekannt gegeben. An gesetzlichen Feiertagen finden in der Regel keine Unterrichtsstunden statt.
  3. Der Tanzlehrer hat Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Die Urlaubszeiten werden rechtzeitig angekündigt. Während dieser Zeit können maximal 5 Unterrichtseinheiten betroffen sein. Sollten mehr als 5 Unterrichtseinheiten betroffen sein, müssen die Stunden für die Schüler nachgeholt werden.

§ 2 Beginn und Dauer des Vertrags

  1. Der Vertrag beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Schüler den Vertrag elektronisch akzeptiert.
  2. Der Vertrag wird zunächst für den gewählten Zeitraum (1 Monat; 3 Monate – Vierteljahr; 6 Monate – Halbjahr) abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern er nicht vor Ablauf des Zeitraums gemäß der Kündigungsfrist gekündigt wird.

§ 3 Kündigung und Aussetzung des Vertrags

  1. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
  2. Die Kündigung muss per E-Mail an [email protected] gesendet werden.
  3. Sollte ein Kurs beendet werden und der Tanzlehrer einen langfristigen Vertrag des Schülers kündigen, endet der Vertrag zum Monatsende und es sind keine weiteren Zahlungen fällig. Bereits gezahlte Beträge werden nicht angepasst.
  4. Der Vertrag kann unter außergewöhnlichen Umständen (z.B. Lockdown aufgrund einer Pandemie, Naturkatastrophe) oder bei nachgewiesener Krankheit (Vorlage eines ärztlichen Attests) und anderen gerechtfertigten Verhinderungsgründen des Schülers ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit wird um den Zeitraum der Aussetzung verlängert.
  5. Wenn die Teilnehmerzahl eines Kurses unter 5 liegt, können die Kurse abgesagt werden. In diesem Fall entstehen dem Schüler keine zusätzlichen Kosten, und zukünftige ausstehende Raten werden storniert, ohne dass die bereits gezahlten Beträge angepasst werden müssen.

§ 4 Zahlung der Monatsgebühren

  1. Die Monatsgebühr ist bis zum 5. eines jeden Monats fällig.
  2. Die Zahlung muss ausschließlich über das Zahlungssystem auf der Website https://newroots.com.br/subscriptions/ erfolgen.
  3. Bei unbegründetem Zahlungsverzug wird eine Gebühr von 10 € und 5% monatliche Zinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben. Der Schüler wird zunächst benachrichtigt und zur Zahlung aufgefordert. Erfolgt die Zahlung nach der Benachrichtigung nicht, kann der Vertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt werden.

§ 5 Haftung

  1. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an den Kursen teil. Die Kursleitung haftet nicht für Personen- und/oder Sachschäden. Es wird von einer bestehenden Haftpflicht- und Unfallversicherung ausgegangen. Die Haftung des Tanzlehrers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache steht im Zusammenhang mit einer Verletzung der Aufsichtspflicht und beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Schüler ist für seine eigenen Gegenstände wie Garderobe und Wertsachen verantwortlich.

§ 6 Sonstiges

  1. Es gibt keine Garantie dafür, dass der Schüler einen Tanzpartner hat.
  2. Es erfolgt keine Erstattung von Gebühren bei schuldhaftem Nicht-Erscheinen zu einzelnen Unterrichtseinheiten.
  3. Der Schüler willigt ausdrücklich ein, dass während der Kurse und Tanzpartys gemachte Fotos und Videos auf Websites und Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden dürfen, gemäß den Anforderungen der DSGVO. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 7 Datenschutz

  1. Der Tanzlehrer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Schülers (Name, Kontaktdaten, Gesundheitsdaten im Falle der Aussetzung des Vertrags) ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
  2. Der Schüler hat die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.

§ 8 Vertragsänderungen

  1. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
  2. Eine Preiserhöhung ist nur objektiv gerechtfertigt (z.B. gestiegene Betriebskosten oder Inflationsanpassung) und tritt nur bei Vertragsverlängerungen in Kraft.
  3. Die Monatsgebühr kann bei unzureichender Schülerzahl angepasst werden, um eine Absage des Kurses zu vermeiden. Dies erfolgt zur Aufrechterhaltung des Unterrichts und bedarf der Zustimmung der betroffenen Schüler.

§ 9 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

Durch Klicken auf “Akzeptieren” stimmen Sie den oben genannten Bedingungen zu und bestätigen, dass Sie diese gelesen und verstanden haben.

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